Einleitende Bemerkungen von Piero Cipollone, Mitglied des EZB-Direktoriums, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments
Brüssel, 4. September 2025
Heute darf ich Ihnen, den Ausschussmitgliedern, wieder über die Fortschritte beim digitalen Euro berichten.
Es ist bereits das vierzehnte Mal, dass sich die EZB und dieser Ausschuss über dieses Thema austauschen. Ich selbst habe nun das fünfte Mal die Ehre, Ihnen von den neuesten Entwicklungen zu berichten. Die bisherigen Gespräche zwischen der EZB und diesem Ausschuss drehten sich um ein breites Themenspektrum. Etwa um die Frage, wie wir den Zugang zu Zentralbankgeld weiter gewährleisten können. Oder über die Bedeutung des digitalen Euro als Anker für die Währungs- und Finanzstabilität. Ferner darum, dass wir in strategischen Bereichen autonom bleiben müssen. Und es ging auch um die Vorteile des digitalen Euro für verschiedene Interessenträger.[1]
Heute möchte ich den Schwerpunkt auf Resilienz und Inklusion legen. Diesen beiden Aspekten wurde bislang nicht so viel Aufmerksamkeit zuteil, sie tragen aber wesentlich dazu bei, den Euro zukunftsfähig zu machen. Die Digitalisierung schreitet zunehmend voran, und wir sind mit neuen geopolitischen und operationellen Risiken konfrontiert. Daher müssen wir dafür Sorge tragen, dass der Euro allen Europäerinnen und Europäern jederzeit zur Verfügung steht. Artikel 133 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erinnert uns an unsere gemeinsame Verantwortung: die Wahrung der Integrität unserer Währung. Wir sind dazu aufgerufen, alles zu tun, was für die weitere Verwendung des Euro erforderlich ist.[2]
Der digitale Euro wird das klassische Bargeld ergänzen – als digitales Zentralbankgeld, ausgegeben von der Europäischen Zentralbank. Zur Gewährleistung einer resilienten und inklusiven Währung ist dies von entscheidender Bedeutung.[3] Mit dem digitalen Euro stellen wir sicher, dass alle Menschen in Europa jederzeit – selbst bei größeren Störungen – kostenfrei mit einem allgemein akzeptierten digitalen Zahlungsmittel bezahlen können.
Für mehr Resilienz im digitalen Zeitalter
Derzeit stellen Anbieter aus Nicht-EU-Ländern[4] das Herzstück unseres digitalen Zahlungssystems bereit. Rasch und unabhängig zu handeln – insbesondere in Krisenzeiten – wäre also vermutlich nur eingeschränkt möglich.[5]
Digitale Zahlungen bieten viele Vorteile: Sie sind schnell, bequem und effizient. Sie hängen jedoch entscheidend von der Robustheit unserer digitalen Infrastruktur ab. Bei Unterbrechungen kritischer Dienste erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass staatliche Stellen sie wieder zum Laufen bringen. Was wäre also, sollte es uns beim Zahlungsverkehr nicht gelingen, dass dieser lückenlos funktioniert? Man würde uns vorwerfen, dass wir nichts unternommen haben, als wir dazu in der Lage waren.
Zahlungsdienste sind kein Nice-to-have, sondern Teil der Grundversorgung – wie Strom und sauberes Wasser. Es muss also für alle stets eine einfache Bezahloption zur Verfügung stehen. Besonders bedeutsam ist dies in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen und immer ausgeklügelter Methoden für Cyberattacken.
Wie wichtig es ist, auf extreme Krisenszenarien vorbereitet zu sein, verdeutlichen jüngste EU-Initiativen. Sie zielen darauf ab, die zivilgesellschaftliche und militärische Bereitschaft zu stärken und die Fähigkeit der EU zu verbessern, Bedrohungen zu verhindern und darauf zu reagieren. Diese Verantwortung müssen wir ernst nehmen.[6] Sabotageakte wie die Beschädigung von Unterseekabeln im Finnischen Meerbusen und in der Ostsee haben uns gezeigt, wie fragil unsere Infrastruktur sein kann.
Störungen müssen aber nicht immer etwas mit Geopolitik oder Sicherheitskrisen zu tun haben. So führten etwa im Frühjahr Strom- und Netzausfälle in Spanien und Portugal dazu, dass viele Menschen nicht bezahlen konnten, weil sie kein Bargeld zur Hand hatten. Derartige Ereignisse führen uns vor Augen, warum wir unser Zahlungssystem absichern müssen. Die Europäerinnen und Europäer erwarten sich von uns in der EZB und von Ihnen als Vertreterinnen und Vertreter eines der gesetzgebenden EU-Organe, dass wir entschlossen handeln und konkrete Schritte ergreifen, um solche Störungen in Zukunft zu verhindern.
Derzeit ist Bargeld unsere einzige echte Notfalllösung. Und wir sind fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass Bargeld auch künftig in allen Euro-Ländern verfügbar und zugänglich ist und akzeptiert wird.[7] Wir brauchen aber eine digitale Lösung zusätzlich zum Bargeld. Denn immer mehr Menschen zahlen digital, und im Notfall kann es sein, dass die Bargeldinfrastruktur ausfällt und die Menschen vom Zugriff auf Bargeld abgeschnitten sind.[8]
Vor diesem Hintergrund kann der digitale Euro einen wertvollen Beitrag leisten: Und zwar nicht nur als technologische Innovation, sondern auch als öffentliches Gut, das Europa widerstandsfähiger macht. Der Rat der EU macht bereits Fortschritte in diese Richtung. Wertvolle Beiträge mehrerer Mitgliedstaaten tragen dem Umstand Rechnung, dass wir unsere Resilienz dringend stärken müssen.[9]
Der digitale Euro würde die Fortführung des Geschäftsbetriebs in Krisenzeiten unterstützen, denn er wäre eine weitere Bezahloption zusätzlich zu den bestehenden Lösungen der Privatwirtschaft. Zahlungsalternativen zu haben, würde uns krisenfester machen. Denn so hätten wir immer Kapazitätsreserven im System.
Im Hinblick auf Resilienz besitzt der digitale Euro drei herausragende Merkmale:
Erstens wird die technische Infrastruktur für die Abwicklung von Transaktionen auf mindestens drei verschiedene Regionen mit jeweils mehreren Servern verteilt sein. Im Falle einer Katastrophe oder eines Cyberangriffs in einer Region ermöglicht dies die automatische Umleitung von Zahlungen. Damit wäre für einen ununterbrochenen Betrieb gesorgt.
Zweitens wird die EZB eine App für den digitalen Euro entwickeln. Die App wird allen zur Verfügung stehen. Ihre Nutzerinnen und Nutzer werden bequem zwischen verschiedenen Zahlungsdienstleistern wechseln können, die den digitalen Euro anbieten. Im normalen Alltag wird dieser Ansatz Flexibilität gewährleisten, im Falle eines Cyberangriffs auf einen oder mehrere Anbieter würde er für Kontinuität sorgen. Stellen wir uns einmal folgendes Szenario vor: Die App einer Bank wird durch einen Cyberangriff lahmgelegt, ihre Backend-Services funktionieren aber weiterhin. Über die EZB-App für den digitalen Euro hätten die Kundinnen und Kunden dann weiterhin Zugriff auf ihr Konto bei dieser Bank. Wird eine Bank komplett lahmgelegt, so könnten ihre Kundinnen und Kunden die EZB-App auch dafür nutzen, zu den Diensten einer Bank zu wechseln, die nicht von dem Cyberangriff betroffen ist.
Dieser Aspekt der Widerstandsfähigkeit ist ein Grund, weshalb die EZB empfohlen hat, dass die Zahlungsdienstleister per Gesetz dazu verpflichtet werden sollen, die von der EZB bereitgestellte App für den digitalen Euro zu unterstützen.
Drittens bietet die Offline-Funktion[10] zusätzliche Sicherheit: Zahlungen können auch dann getätigt werden, wenn die Internetverbindung unterbrochen oder der Zugang zu Bargeld schwierig ist – etwa bei einem Stromausfall oder einer Naturkatastrophe.[11] Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Rechtsvorschriften sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger offline, also ohne Internetanbindung, einfach und sicher über digitale Euro verfügen können. Denkbar wäre etwa, dass sie Offline-Zahlungen als Standardoption festlegen können.[12] Und ihr offline verfügbares Guthaben an digitalen Euro automatisch aufladen können.[13]
Konkrete Vorteile des digitalen Euro für die Teilhabe
Lassen Sie mich nun auf den Aspekt der Inklusion eingehen.
Als öffentliche Institutionen müssen wir sicherstellen, dass niemand den Anschluss an die immer stärker digitalisierte Wirtschaft verliert. Bargeld ist seit Jahrzehnten ein Eckpfeiler der finanziellen Inklusion. Es steht für Barrierefreiheit, Autonomie und Vertrauen.[14] Wir können es uns nicht leisten, diese Vorteile durch Untätigkeit zu verspielen.
Wir brauchen gelebte Inklusion, die dazu beiträgt, Barrieren im Alltag der Menschen zu beseitigen. So wie es auch europäische Verbraucherverbände fordern.[15]
Derartige Barrieren gibt es einige. Betroffen sind etwa Menschen, die kein Smartphone besitzen oder sich nicht gut in der digitalen Welt zurechtfinden. Als problematisch erweisen sich auch Benutzeroberflächen, die nicht mit Blick auf Barrierefreiheit konzipiert wurden.[16] Wie wichtig Barrierefreiheit ist, zeigen folgende Zahlen: Mehr als 30 Millionen Europäerinnen und Europäer sind sehbeeinträchtigt oder blind, und mindestens 34 Millionen sind schwerhörig oder taub. Wenn wir gemäß unserer Verantwortung für den Zahlungsverkehr eine wirklich inklusive digitale Wirtschaft aufbauen wollen, müssen wir auch den Bedürfnissen dieser Bürgerinnen und Bürger wie auch vieler anderer Rechnung tragen und für Barrierefreiheit sorgen.
Als öffentliches Gut würde der digitale Euro allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen – unabhängig davon, wo sie leben, wie viel sie verdienen oder wie gut sie in der digitalen Welt zurechtkommen. Strategisch haben wir hier zwei Aspekte im Visier.
Erstens die technologische Gestaltung. Die EZB wird dafür sorgen, dass bei der Ausgestaltung des digitalen Euro von Anfang an die Grundsätze der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Wir arbeiten eng mit Verbänden zusammen, die schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen vertreten, um deren Bedürfnisse besser zu verstehen. Unsere Technologie soll diesen Bedürfnissen gerecht werden.[17]
Wir forschen auch zu den Nutzerinnen und Nutzern, u. a. mithilfe von Fokusgruppen, die sich aus schutzbedürftigen und digital ausgegrenzten Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammensetzen. Wir wollen verstehen, wie wir mit dem digitalen Euro Zugangsbeschränkungen und andere Schwachstellen beheben können. Unser Projektteam beschäftigt sich mit adaptiven Benutzeroberflächen, die u. a. Sprachsteuerung, eine vergrößerte Bildschirmanzeige und vereinfachte Abläufe unterstützen. Der digitale Euro soll barrierefrei zugänglich sein und auch von Menschen, die digital nicht sehr versiert sind, genutzt werden können.
Die EZB-App für den digitalen Euro wird diese Funktionen unterstützen. Über die App erhalten die Nutzerinnen und Nutzer also niederschwellig Zugang zum digitalen Euro und den damit verbundenen grundlegenden Zahlungsdiensten. Die Funktionalität der App wird somit über die Anforderungen der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit hinausgehen.[18] Der Bedarf an Barrierefreiheit unterstreicht eindringlich, wie wichtig es ist, alle Zahlungsdienstleister zu verpflichten, die von der EZB bereitgestellte App zu unterstützen.
Der zweite Aspekt betrifft die tatkräftige Unterstützung der Kundinnen und Kunden in jedem Land. Wir sind hier mit Einrichtungen im Gespräch, die gezielt Unterstützung leisten könnten, wenn sie in den einzelnen Mitgliedstaaten dazu beauftragt werden – etwa lokale Behörden, Bibliotheken und Postämter. Diese Einrichtungen könnten Menschen persönlich und kostenfrei dabei unterstützen, Zugang zu Dienstleistungen für den digitalen Euro zu erhalten. Dies wäre eine unbürokratische Hilfe für all jene, denen ansonsten womöglich digitale Ausgrenzung droht.
Fazit
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal ganz klar festhalten: Bargeld ist robust und für alle Menschen zugänglich. Auch sein digitaler Zwilling muss diese beiden Merkmale – Resilienz und Inklusion – aufweisen. In den Euro-Ländern muss das gesetzliche Zahlungsmittel stets für alle Menschen verfügbar sein.
Mit dem digitalen Euro treffen wir derzeit Vorbereitungen für ein gesetzliches Zahlungsmittel in digitaler Form. Es wird das physische Bargeld ergänzen. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, diese altbewährten Merkmale des Bargelds in das digitale Zeitalter mitzunehmen. Dadurch bleibt das Vertrauen in unsere Währung, den Euro, erhalten.
Die EZB unterstützt die laufenden Arbeiten der Europäischen Kommission und des Rates der EU zu Resilienz und Inklusion. Damit der digitale Euro dazu beitragen kann, den Zahlungsverkehr im Euroraum krisenfester zu machen, muss er jedoch erst einmal Realität werden.
Im März drängten die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder darauf, den digitalen Euro schneller umzusetzen, um in Europa ein wettbewerbs- und widerstandsfähiges Zahlungssystem zu unterstützen und zur wirtschaftlichen Sicherheit unseres Kontinents beizutragen.[19] Fortschritte in der Gesetzgebung werden es uns ermöglichen, parallel dazu unsere Aktivitäten voranzutreiben. Dann können wir den Bürgerinnen und Bürgern in Europa signalisieren, wann sie konkret mit dem digitalen Euro rechnen können. Durch den niederschwelligen Zugang zu einem robusten Zahlungsmittel werden wir außerdem die wirtschaftliche Sicherheit Europas bewahren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Siehe frühere einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, insbesondere P. Cipollone, Wahrung der Freiheit, ein öffentliches Zahlungsmittel zu verwenden: Einblicke in die Vorbereitungsphase für einen digitalen Euro, 14. Februar 2024; P. Cipollone, Aus der Abhängigkeit in die Autonomie: die Rolle eines digitalen Euro für die europäische Zahlungsverkehrslandschaft, 23. September 2024; P. Cipollone, Europa stärken: Mehr strategische Autonomie mit dem digitalen Euro, 8. April 2025; P. Cipollone, The digital euro: legal tender in the digital age, 14. Juli 2025.
Artikel 133 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besagt Folgendes: „Unbeschadet der Befugnisse der Europäischen Zentralbank erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Maßnahmen, die für die Verwendung des Euro als einheitliche Währung erforderlich sind. Diese Maßnahmen werden nach Anhörung der Europäischen Zentralbank erlassen.“
Siehe P. Cipollone, Making euro cash fit for the future, Der EZB-Blog, 4. August 2025.
In 13 Euro-Ländern können die Menschen derzeit in Ladengeschäften für digitale Zahlungen ausschließlich Kartensysteme oder mobile Lösungen internationaler Anbieter nutzen. Zudem gibt es nur in wenigen europäischen Ländern die Möglichkeit, beim Onlineshopping ein nationales Zahlungssystem zu verwenden. Siehe EZB, Report on card schemes and processors, 27. Februar 2025.
Vor Kurzem wurde in den USA u. a. der GENIUS Act verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll weltweit die Nutzung von Krypto-Assets und US-Dollar-gestützten Stablecoins gefördert werden. Siehe auch B. Eichengreen, The Genius Act Will Bring Economic Chaos, The New York Times, 17. Juni 2025.
Siehe S. Niinistö, , 30. Oktober 2024; Europäische Kommission, EU-Strategie für eine krisenfeste Union – sich abzeichnende Bedrohungen und Krisen verhindern und darauf reagieren, Pressemitteilung, 26. März 2025.
Siehe Fußnote 3.
Gemeinsam mit der Europäischen Kommission arbeitet die EZB an der EU-Strategie für eine krisenfeste Union, in der die Rolle von Bargeld für eine resilientere Gesellschaft hervorgehoben wird. Zudem arbeiten wir eng mit den nationalen Zentralbanken des Euroraums zusammen, um die Krisenbereitschaft zu verbessern und sicherzustellen, dass Bargeld auch im Notfall verfügbar ist. Siehe Fußnote 3.
Siehe Working Party on Financial Services and the Banking Union (Digital Euro Package), , 15.-16. Mai 2025.
Offline-Zahlungen in digitalen Euro würden durch die beiden beteiligten Privatpersonen validiert. Zahler und Zahlungsempfänger würden also direkt – ohne Beteiligung Dritter – bestätigen, dass das Geld erfolgreich den Besitzer gewechselt hat
Bei einem Stromausfall müssten die Geräte des Zahlers und des Zahlungsempfängers über ausreichende Akkuleistung verfügen.
Dann würden alle Nahzahlungen in digitalen Euro bis zu einer bestimmten Höhe automatisch offline durchgeführt.
Dies wäre mit einer automatischen Bargeldbehebung am Geldautomaten vergleichbar, ohne dass man dafür zu einem Automaten gehen müsste. Die automatische Ladefunktion würde die Menschen sogar für Krisen wappnen. Auf ihrem Handy könnten sie nämlich stets – und unabhängig von einer Internetverbindung – über einen gewissen Betrag an digitalen Euro verfügen.
Zur Inklusion: Menschen ohne oder mit begrenztem Zugang zu digitalen Bezahloptionen können Bargeld zum Bezahlen und Sparen nutzen. Bargeld spielt also eine entscheidende Rolle, wenn es um die Teilhabe sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen geht. Das heißt, Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne (ausreichende) digitale Kompetenzen und Menschen mit geringer Bildung. Zur Autonomie: Bargeld ermöglicht den Menschen, ihr Geld eigenständig zu verwalten, unabhängig von den Entscheidungen ihrer Bank (z. B. zu Kreditrichtlinien oder Gebühren) und deren Systemen. Siehe Euro Retail Payments Board, Report of the ERPB Working Group on Access and Acceptance of Cash, 25. November 2021.
Europäischer Verbraucherverband, BEUC’s recommendations on the legislative framework for the digital euro, 29. September 2023.
Jüngste privatwirtschaftliche Lösungen, die nationale Systeme miteinander verbinden sollen, können etwa ausschließlich digital genutzt werden. Abgehängt werden damit all jene, die nicht in der Lage oder nicht bereit sind, eine Smartphone-App zu nutzen, oder deren Handy zu alt ist für eine solche App.
Schutzbedürftige Gruppen sind beim Zugang zu digitalen Zahlungsdiensten mit erheblichen Hindernissen konfrontiert. Ältere Mitbürger und Menschen mit geringer Finanzbildung oder wenig digitalen Kenntnissen tun sich häufig schwer mit komplexen Benutzeroberflächen oder mit Verfahren zur Erstanmeldung und mehrstufigen Authentifizierung. Dies kann sie von der Nutzung digitaler Zahlungsdienste abhalten. Ohne entsprechende Unterstützung oder zielgruppengerechte Hilfe in Form von z. B. Anleitungen und Erklärvideos sind diese Menschen unter Umständen skeptisch oder haben Angst vor Betrug. Ebenso sehen sich Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen mit Herausforderungen in puncto Barrierefreiheit konfrontiert. Manche physischen Infrastrukturen wie Zahlungsterminals und digitale Schnittstellen lassen zum Beispiel unterstützende Technologien vermissen.
So erwägt das Eurosystem beispielsweise spezifische Anpassungen. Nutzerinnen und Nutzer sollen etwa alle Aktionen allein über die Tastatur ausführen oder Bildschirmleser verwenden können.
„In einer stärker fragmentierten und digitalen Welt sind raschere Fortschritte beim digitalen Euro von entscheidender Bedeutung, um in Europa ein wettbewerbs- und widerstandsfähiges Zahlungssystem zu unterstützen, zur wirtschaftlichen Sicherheit Europas beizutragen und die internationale Rolle des Euro zu stärken. Wir ersuchen den Präsidenten der Euro-Gruppe, uns regelmäßig über den Fortschritt bei diesen Initiativen zu berichten.“ Siehe Generalsekretariat des Rates, Euro Summit Meeting – Statement, 20. März 2025.
Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
- Sonnemannstraße 20
- 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
- +49 69 1344 7455
- media@ecb.europa.eu
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Ansprechpartner für Medienvertreter