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Piero Cipollone
Member of the ECB's Executive Board
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Der digitale Euro: Startbereit werden für seine mögliche Einführung

Einleitende Bemerkungen von Piero Cipollone, Mitglied des Direktoriums der EZB, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Brüssel, 24. März 2026

Ich freue mich, dass ich Ihnen heute wieder über den Stand beim digitalen Euro berichten darf. Fragen hierzu beantworte ich gerne im Anschluss.

In der vergangenen Woche haben die Staats- und Regierungschefs des Euroraums erneut bekräftigt, wie wichtig es ist, diese Initiative voranzutreiben.[1] In Ihrer jüngsten Entschließung zum EZB-Jahresbericht 2025 heben Sie hervor, wie wichtig dieses Projekt ist, um die Währungshoheit der EU zu stärken, die Fragmentierung im Massenzahlungsverkehr zu verringern und die Integrität wie auch die Widerstandskraft des Binnenmarkts zu unterstützen.[2]

Derweil setzt das Eurosystem seine technischen Vorbereitungen für den digitalen Euro fort. So wollen wir sicherstellen, dass alles bereit ist für einen digitalen Euro, der in allen Euro-Ländern und sämtlichen Anwendungsfällen funktioniert. Die Ausgabe der digitalen Zentralbankwährung werden wir erst in Betracht ziehen, wenn die entsprechenden Rechtsvorschriften feststehen, und wir werden die dort enthaltenen Vorgaben streng befolgen.

Gleichzeitig – und ebenso engagiert – stellen wir sicher, dass Zentralbankgeld auch in den künftigen Finanzmärkten für Großkunden als Anker dient. Im dritten Quartal 2026 führen wir Pontes, die DLT-Lösung des Eurosystems ein, damit Zentralbankgeld für DLT-basierte Transaktionen verwendet werden kann. Vor Kurzem haben wir eine Roadmap für Appia veröffentlicht, eine Initiative zum Aufbau eines integrierten europäischen Marktes für digitale Vermögenswerte zusammen mit privaten und öffentlichen Interessenträgern.[3]

Heute möchte ich Sie auf den neuesten Stand in Bezug auf vier für den digitalen Euro wichtige Themenbereiche bringen: Wir a) arbeiten an einem inklusiven und barrierefreien Design und b) an Innovationen, c) möchten gewährleisten, dass sich der digitale Euro in das allgemeine Zahlungsökosystem in Europa einfügen wird und d) organisieren Aktivitäten für den Pilotbetrieb des digitalen Euro.

Inklusion und barrierefreies Design

Beginnen möchte ich mit einem Kernelement des digitalen Euro – Inklusion.

Damit er das Bargeld wirklich ergänzt, muss der digitale Euro für alle zugänglich sein, auch für Menschen mit Behinderung. Schätzungen zufolge sind etwa 30 Millionen Menschen in Europa blind oder sehbehindert.[4]. Bei unseren Vorarbeiten befassen wir uns auch mit digitaler finanzieller Ausgrenzung. Studien zufolge fühlt sich nämlich etwa jeder fünfte Mensch in Europa unsicher im Umgang mit digitalen Finanzdiensten.[5] Den Bedürfnissen dieser und vieler anderer Bevölkerungsgruppen müssen wir gerecht werden. Das ist und war auch die Forderung von Verbraucherorganisationen.[6]

Damit uns dies gelingt, haben wir die digitale finanzielle Inklusion von Anfang an zu einem zentralen Aspekt des Projekts digitaler Euro gemacht. Seit jeher gilt das Motto „Accessibility by Design“ – also barrierefreies Design – für alle unsere Aktivitäten rund um den digitalen Euro. Und das wird auch so bleiben.

Daher haben wir in der vorherigen Projektphase Studien im gesamten Euroraum durchgeführt. Dabei haben wir u. a. Interviews und Fokusgruppen mit vulnerablen Personen organisiert.[7] Dank dieser Forschungsarbeiten sind wir mit den Herausforderungen der einzelnen Zahlungsmethoden vertraut – etwa Systemkomplexität oder Probleme bei Verfügbarkeit oder Akzeptanz. So können wir sicherstellen, dass unsere aktuelle Arbeit die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt.

Vor ein paar Wochen haben wir eine Kooperationsvereinbarung mit der ONCE Foundation for Cooperation and Social Inclusion of People with Disabilities unterschrieben – eine weitere wichtige Etappe.[8] ONCE wird beim Design der App für den digitalen Euro mit uns zusammenarbeiten und deren Funktionen testen, sobald die ersten Prototypen verfügbar sind. Durch diese Vorgehensweise können wir für die Barrierefreiheit zentrale Aspekte schon zu Beginn der Gestaltung und Entwicklung der mobilen App berücksichtigen, statt im Nachhinein Probleme lösen zu müssen.

Unser Projektteam beschäftigt sich beispielsweise mit adaptiven Benutzeroberflächen und Funktionen wie sprachgesteuerte Transaktionen, Anzeigen mit großer Schrift und vereinfachte Abläufe. Die App für den digitalen Euro soll für Menschen mit Barrierefreiheitsanforderungen oder begrenzten digitalen Kompetenzen einfach zu handhaben sein. Wir befassen uns zudem mit Tools zur Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben, mit deren Hilfe Verbraucher ihre Alltagsausgaben und ihre Finanzen gut im Blick behalten können.

Wir möchten Zugänglichkeitsmerkmale erarbeiten, die über die Mindestanforderungen der Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen[9] und allgemeine Marktgepflogenheiten hinausgehen. So sollen die Bedürfnisse aller Menschen im Euroraum erfüllt werden – so wie heute schon in der realen Welt mit den Euro-Banknoten.

Innovationen

Beim Projekt digitaler Euro arbeiten wir nicht nur eng mit Verbraucherorganisationen zusammen, sondern auch mit Vertretern des privaten Sektors, um das volle Innovationspotenzial dieser Initiative zu erschließen.

Der EU mangelt es nicht an Innovationen, doch bei deren Skalierung und bei der Beseitigung der Fragmentierung beim grenzüberschreitenden Einsatz gibt es aktuell Hürden. Ohne hinreichende Skalierung können europäische Zahlungsdienstleister die Fixkosten von Innovationen nur schwer effizient absorbieren. Dies stärkt wiederum die Vormachtstellung nichteuropäischer Anbieter, die von ihrer globalen Reichweite profitieren.

Der digitale Euro wäre in der Lage, dies zu ändern und könnte schlussendlich zu mehr Produktivität und höherer Resilienz führen. Diese Einschätzung teilt auch der Internationale Währungsfonds.[10]

Mit dem digitalen Euro bekommen wir eine gemeinsame Zahlungsinfrastruktur und gemeinsame Standards. Auf diesen wird der Markt bei der Entwicklung innovativer Mehrwertdienste aufbauen können. Durch die beispiellose europaweite Nutzbarkeit des digitalen Euro ergeben sich für den privaten Sektor neue Möglichkeiten, sein Angebot auf den gesamten Euroraum auszuweiten. So können Unternehmen und Zahlungsdienstleister neue Geschäftsmodelle ausprobieren und ihren Kundenstamm über die Grenzen des eigenen Landes hinaus erweitern.

2024 haben wir eine Initiative gestartet: Eine Innovationsplattform, mit deren Hilfe wir ausloten wollten, wie der digitale Euro Innovationen fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen kann.[11] Etwa 70 Marktteilnehmer – darunter Händler, Banken, FinTech-Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen – machten im Rahmen dieser Initiative konkrete Vorschläge, wie der digitale Euro Innovationen fördern, das Wachstum beschleunigen und Zahlungen in Alltagssituationen für Menschen und Unternehmen einfacher machen könnte.

Angesichts des großen Interesses des Markts an der Innovationsplattform setzen wir die Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor fort. Dabei konzentrieren wir uns auf zwei Workstreams – Erprobung und Erforschung.

Der Workstream Erprobung soll den Markt bei der Entwicklung von innovativen Funktionen und von Mehrwertdiensten unterstützen. So sollen die technologischen Möglichkeiten des digitalen Euro erarbeitet werden – bedingte Zahlungen, stetige Verfügbarkeit und Reichweite im gesamten Euroraum.

In diesem Jahr wird der Workstream vielversprechende Ideen aus der vorangegangenen Projektphase aufgreifen und sich damit beschäftigen, wie aus den Ideen konkrete Marktlösungen werden können. Wir möchten Marktteilnehmer wie Zahlungsdienstleister, FinTech-Unternehmen und IT-Anbieter dabei helfen, innovative Funktionen zu entwickeln, die über die vom Eurosystem angebotenen Kernfunktionen hinausgehen. Schwerpunkt dieses Workstream werden bedingte Zahlungen und andere Dienstleistungen sein, die das Nutzererlebnis verbessern könnten, beispielsweise E-Belege, Rechnungssplitting und Tools zur Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben.

In diesen Serviceleistungen könnten ein gewaltiger Mehrwert für die Menschen in Europa und gleichzeitig potenzielle neue Einnahmequellen für europäische Unternehmen stecken. So könnte man beispielsweise bei bedingten Zahlungen bei Reisestörungen automatisch sein Geld zurückerstattet bekommen oder beim Reisen stets den Bestpreis erhalten, wodurch die Beförderung für Fahrgäste einfacher, billiger und weniger stressig würde.

Im Rahmen dieses Workstreams werden wir auch das Innovationspotenzial der Offline-Funktion des digitalen Euro prüfen. So planen wir beispielsweise einen Hackathon für Offline-Zahlungen in digitalen Euro. Gemeinsam mit den Marktteilnehmern werden wir nach innovativen Anwendungsfällen und Funktionen suchen und überlegen, wie sich das Nutzererlebnis verbessern lässt.

Der Workstream Erforschung ist stärker zukunftsorientiert. Bei ihm werden wir technologische Neuerungen und Funktionen beleuchten, die in spätere Versionen des digitalen Euro integriert werden könnten. Wir werden uns aktiv mit Unternehmen austauschen, um unterschiedlichste Zahlungsinstrumente zu erkunden, die Anwendungsfälle für Transaktionen zwischen Unternehmen und die Zahlung von Kleinbeträgen unterstützen könnten.[12]

Im Rahmen dieses Workstreams werden wir auch brandaktuelle Bereiche erforschen. Etwa die Nutzung von künstlicher Intelligenz bei Zahlungen und Anwendungsfälle für Zahlungen zwischen Maschinen. Es kommen immer neue Anwendungsfälle hinzu. Daher muss es unser Ziel sein, für möglichst viele von ihnen „Schienen“ für europäische Zahlungen bereitzustellen. Denn so verhindern wir, künftig bei diesen Anwendungsfällen in die gleiche Abhängigkeit zu geraten, in der wir uns heute beispielsweise bei den Zahlungsterminals befinden.

Kompatibel mit bestehendem Zahlungsökosystem

Bei der Frage, wie der digitale Euro in das derzeitige Zahlungsökosystem passen würde, sind wir in den vergangenen Monaten auch bei unseren Gesprächen mit der Zahlungsbranche weitergekommen. Dabei haben wir uns besonders auf die Synergien mit europäischen Zahlungssystemen konzentriert.

Wir haben zwei vielversprechende Optionen für die Integration ermittelt: Co-Badging mit inländischen Systemen und die Schaffung gemeinsamer europäischer Standards.[13] Im Rahmen des Euro Retail Payments Board und der Rulebook Development Group tauschen wir uns intensiv über diese beiden Optionen aus.

Wir haben immer gesagt, dass der digitale Euro keine Konkurrenz für private europäische Zahlungsmittel sein, sondern ihnen vielmehr die Ausweitung ihrer Tätigkeit im gesamten Euroraum erleichtern soll. Diese beiden Synergien können dieser Aussage Glaubwürdigkeit verleihen.

Erstens kann der digitale Euro die bestehenden europäischen Zahlungssysteme durch Co-Badging auf physischen Zahlungskarten ergänzen. Nutzer bräuchten nur noch eine einzige Karte für Zahlungen an Händler, die das inländische System akzeptieren. Und dank einer Co-Badging-Vereinbarung mit dem digitalen Euro könnten sie mit derselben Karte bei allen beliebigen Händlern im Euroraum bezahlen.

Ebenso kann der digitale Euro neben inländischen Karten und Konto-zu-Konto-Zahlungssystemen in digitalen Wallets verwendet werden, die von europäischen Banken bereitgestellt werden. Stellen Sie sich einmal vor, Sie sitzen in einem Pub in Dublin, und das Zahlungsmittel Ihrer Bank, mit dem Sie zu Hause problemlos zahlen können, wird dort nicht akzeptiert. Mit dem digitalen Euro könnten Sie dann ganz entspannt bleiben und im gleichen Wallet den digitalen Euro als Zahlungsmittel auswählen.

Mit einer solchen Option werden wir weniger abhängig von teureren internationalen Zahlungssystemen. Sie werden in der Regel für Co-Badging verwendet und sind in den Wallets enthalten. Ferner ist so sichergestellt, dass Sie überall im Euroraum mit einer europäischen Zahlungslösung bezahlen können.[14] Darüber hinaus werden die Banken, die Ihnen eine Karte mit Co-Badging für den digitalen Euro zur Verfügung stellen, das Interbankenentgelt komplett erhalten, wenn die Transaktion in digitalen Euro abgewickelt wird. In den letzten Monaten haben wir mit Zahlungsdienstleistern und Händlern Workshops zu Co-Badging abgehalten. Dabei haben wir uns mit spezifischen rechtlichen und technischen Fragen sowie mit für das Nutzererlebnis relevanten Aspekten befasst, da diese Themen für diese beiden Gruppen von besonderem Interesse sind.

Zweitens wird der digitale Euro einen europäischen Standard für den Massenzahlungsverkehr setzen, wobei die derzeitigen europäischen Standards verbessert würden. Es gäbe somit quasi ein für alle nutzbares „Schienennetz“, das private Anbieter bei ihren Innovationen und der Ausweitung ihrer Tätigkeit in andere Euro-Länder nutzen könnten.

Sie können sich das Ganze wie gesagt als eine Art Schienennetz vorstellen. Die Infrastruktur gehört der öffentlichen Hand, private Unternehmen können sie aber nutzen, um jedes Ziel in Europa anzusteuern. So könnten sie beim Serviceangebot, bei der Qualität und bei Innovationen miteinander konkurrieren.

Aus diesem Grund entwickeln wir das Regelwerk für den digitalen Euro in enger Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern, beispielsweise im Rahmen der Rulebook Development Group. Durch diese Zusammenarbeit können wir frühzeitig klar darlegen, wie bestehende Lösungen auf den Standards für den digitalen Euro aufbauen und diese nutzen können. Bei der Festlegung dieser Standards arbeiten wir mit Marktteilnehmern und Normungsgremien in Europa zusammen, damit nach Möglichkeit bestehende Standards verwendet werden.

Aufbauend auf dem Feedback der Zahlungsverkehrsbranche, das wir im Zuge des Workstreams erhalten haben, kündigte die EZB 2025 an, dass sie die Möglichkeit von offenen Standards prüft.[15] Seitdem haben wir unseren Dialog mit den Normierungsgremien weiter intensiviert.

Wir gehen davon aus, dass wir uns im Sommer zu den europäischen Standards für den digitalen Euro äußern. Danach werden wir eng mit den Marktteilnehmern zusammenarbeiten, um diese bei den Vorbereitungen auf die frühestmögliche Integration der neuen Standards in Zahlungsterminals zu unterstützen.

Allerdings können die Standards für den digitalen Euro erst nach Verabschiedung der einschlägigen Rechtsvorschriften fertiggestellt werden. Erst dann hat der Markt Gewissheit, dass diese Standards im Euroraum auf breiter Front zum Einsatz kommen werden. Dank dieser Gewissheit können private Zahlungsinitiativen damit beginnen, die Frontend-Infrastruktur des digitalen Euro bereits zu nutzen, bevor er ausgegeben wird.

Konkret bedeutet dies, dass die Händler bei der Aktualisierung ihrer Zahlungsterminals die Geräte schon einmal startbereit für den digitalen Euro machen können. Demnach können europäische Zahlungsanbieter beginnen, ihre Reichweite sowie die Zahl der von ihnen unterstützten Anwendungsfälle zu erweitern. Dadurch würden sie unsere strategische Autonomie und Resilienz stärken, sobald die Rechtsakte verabschiedet sind.

Die rasche Verabschiedung der Verordnung über den digitalen Euro ist somit entscheidend, damit die Anbieter privater europäischer Zahlungslösungen die potenziellen Vorteile dieses Projekts für sich erschließen können.

Pilotprojekte zum digitalen Euro

Kommen wir nun zu unseren Pilotprojekten.

Diese sind äußerst wichtig, um die von uns entwickelte Infrastruktur unter realen Bedingungen auf ihre Praxistauglichkeit zu testen. Dabei können wir auch strukturiertes Feedback einholen. Die am Pilotprojekt teilnehmenden Zahlungsdienstleister werden das Ökosystem des digitalen Euro selbst testen und uns Feedback geben können. Ihre Rückmeldungen werden in die weitere Ausgestaltung der technischen Details einfließen.

Im Pilotbetrieb werden die für den digitalen Euro vorgesehenen Funktionen in einem kontrollierten Umfeld auf die Probe gestellt. Dabei konzentrieren wir uns auf Zahlungen zwischen Personen und Zahlungen zwischen Personen und Händlern. Dabei werden sowohl Online- als auch Offline-Aktivitäten vor Ort in den Räumlichkeiten der Zentralbanken des Eurosystems durchgespielt. Neben Mitarbeitenden der teilnehmenden Zentralbanken des Eurosystems werden ausgewählte Anbieter eingebunden sein, die in unseren Gebäuden – z. B. in den Cafeterien und Kantinen – alltägliche Dienstleistungen sowie E-Commerce-Dienste erbringen.[16]

Anfang März haben wir lizensierte Zahlungsdienstleister aufgerufen, ihr Interesse an einer Teilnahme am Pilotbetrieb zu bekunden. Das Eurosystem wird die eingegangenen Bewerbungen sichten und dabei prüfen, wer die Zulassungskriterien erfüllt und danach eine gewichtete Evaluierung vornehmen.[17]

Das Pilotprojekt ist bereits auf reges Interesse bei den Stakeholdern gestoßen. Viele von ihnen haben an den beiden Focus Sessions im Januar und März teilgenommen.[18] Die Bewerbungsfrist ist im Mai, bis dahin werden wir weiter mit dem Markt im Kontakt stehen. Die ausgewählten Zahlungsdienstleister werden im Juni von uns informiert, da wir bereits im dritten Quartal mit der Entwicklungsphase beginnen wollen, damit der zwölf Monate dauernde Pilotbetrieb im zweiten Halbjahr 2027 anfangen kann.

Der Pilotbetrieb ist ein fester Bestandteil unseres Maßnahmenkatalogs. Dieser hat zum Ziel, die technische Bereitschaft für eine mögliche Ausgabe des digitalen Euro ab 2029 herzustellen – vorausgesetzt, die Mitgesetzgeber verabschieden die erforderliche Verordnung im Laufe von 2026.[19]

Die Startbereitschaft des Eurosystems ist aber nur eine Seite der Medaille. Sollte die Entscheidung für die Ausgabe des digitalen Euro fallen, dann müssen auch alle Zahlungsdienstleister vorbereitet sein, denn sie sind letztlich dafür verantwortlich, dass der digitale Euro zu den Bürgerinnen und Bürgern gelangt.

Aus diesem Grund werden wir dafür sorgen, dass die Ergebnisse für alle Marktteilnehmer von Vorteil sind – ganz gleich, ob sie beim Pilotprojekt dabei waren oder nicht. Daher werden alle relevanten Informationen veröffentlicht und der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Wie haben bereits eine Website für diese Zwecke eingerichtet. Neben umfangreichen Informationen zu technischen Details finden sich dort Antworten auf Fragen von Zahlungsdienstleistern.[20] Wir werden die Marktakteure über alle Projektetappen auf dem Laufenden halten.

Bei unserem regelmäßigen Austausch werden wir Sie über die Fortschritte des Pilotprojekts informieren.

Schlussbemerkungen

Lassen Sie mich das Gesagte zusammenfassen:

Der digitale Euro ist ein europäisches Projekt. Er kann Innovation fördern und Wettbewerbsfähigkeit stärken, die Inklusion verbessern, die Fragmentierung unseres Zahlungsmarkts verringern und Europas Widerstandsfähigkeit angesichts eines zunehmend unsicheren globalen Umfelds stärken.

Wie eben ausgeführt, schreiten unsere technischen Vorarbeiten an allen diesen Fronten stetig voran. Aktuell geht es für das Eurosystem darum, startbereit zu sein. Durch unsere Pilotaktivitäten, unseren Austausch mit den Marktteilnehmern und unsere Arbeit an Standards schaffen wir die notwendige technische Basis.

Mit einem klaren Rechtsrahmen, der rechtzeitig feststeht, könnten wir unsere Vorbereitungen abschließen. Dann wüssten die Marktteilnehmer, auch die Zahlungsdienstleister und Händler, was zu tun ist, um für den digitalen Euro bereit zu sein.

Wir freuen uns auf die Positionierung des ECON-Ausschusses zu diesem wichtigen Projekt.

Ich stehe Ihnen nun gerne für Fragen bereit.

  1. Siehe Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und Erklärung des Euro-Gipfels, 19. März 2026.

  2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2026 zu der Europäischen Zentralbank – Jahresbericht 2025 (2025/2182(INI)).

  3. Siehe EZB, Eurosystem stellt Appia-Roadmap für ein tokenisiertes Finanzökosystem in Europa vor, Pressemitteilung, 11. März 2026. Siehe auch P. Cipollone, Building the rails for Europe’s tokenised financial markets, Brüssel, 23. März 2026.

  4. Siehe Website der Europäischen Blindenunion und Website des Europäischen Hörgeschädigtenverbands.

  5. Siehe Europäische Kommission, Flash Eurobarometer FL525: Überwachung des Niveaus der Finanzkompetenz in der EU, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023. See also European Retail Payments Board (2025), The impact of digitalisation on the accessibility of electronic retail payments in the EU – perspective of associations representing vulnerable citizens, November.

  6. Europäische Verbraucherorganisation, Consumers expect the digital euro to be safe and reliable, easy to use, and free, Pressemitteilung, 25. September 2025.

  7. Siehe Ipsos, Digital euro user research report, 30. Oktober 2025.

  8. Die ONCE Foundation for Cooperation and Social Inclusion of People with Disabilities ist eine spanische Organisation, die sich für die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung einsetzt. Dies geschieht durch Initiativen in den Bereichen Barrierefreiheit, Beschäftigung, Weiterbildung und digitaler Wandel. Siehe EZB, EZB und ONCE Foundation starten Kooperation mit dem Ziel, den digitalen Euro für alle zugänglich zu machen, Pressemitteilung, 18. Februar 2026

  9. Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70).

  10. Internationaler Währungsfonds, Euro area Policies: 2025 Annual Consultation, IWF-Länderbericht Nr. 25/174, Juli 2025.

  11. Siehe Digital euro innovation platform – Outcome report: pioneers and visionaries workstreams, 26. September 2025.

  12. Statt Monat für Monat eine bestimmte Servicegebühr zu zahlen, könnten Nutzer am Monatsanfang bedingte Zahlungen autorisieren, wobei die Gebühren später anfallen würden, wenn die betreffende Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Dieses Modell wäre flexibler, und die Kosten würden die tatsächliche Nutzung stärker widerspiegeln. Dadurch, dass man bei ihnen möglichst wenig im Voraus zahlen und sich auch weniger eng binden muss, könnte diese Art von bedingten Zahlungen eine breitere Nutzung von Diensten fördern, für die man bislang eine feste Gebühr bezahlen oder sich durch langfristige und unflexible Verträge binden muss.

  13. Siehe EZB, Fit of the digital euro in the payment ecosystem – Report on the dedicated Euro Retail Payments Board (ERPB) technical workstream, 30. Oktober 2025.

  14. Siehe die Anhänge zum EZB-Bericht Fit of the digital euro in the payment ecosystem – Report on the dedicated Euro Retail Payments Board (ERPB) technical workstream, 30. Oktober 2025.

  15. Das Regelwerk für den digitalen Euro gibt gemeinsame Regeln, Standards und Verfahren für die Bereitstellung der grundlegenden Zahlungsdienste für den digitalen Euro vor und richtet sich an Zahlungsdienstleister, die am System teilnehmen. Soweit möglich, baut es auf bestehenden Branchenstandards und Marktgepflogenheiten wie CPACE auf. Siehe EZB, Update on the work of the digital euro scheme’s Rulebook Development Group, 30. Oktober 2025.

  16. Der hierbei verwendete digitale Euro wäre eine digitale Zahlungslösung, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel. Beim Pilotbetrieb wird die Beta-Version des digitalen Euro ein digitales Zahlungsmittel sein, das die Zentralbanken des Eurosystems als Gegenleistung für Mittel ausgeben, die ihnen die am Pilotprojekt teilnehmenden Zahlungsdienstleister übertragen haben. Durch diese Übertragung entsteht dem Eurosystem eine Verbindlichkeit gegenüber Dritten. Diese Verbindlichkeit wird in den Büchern des Eurosystems erfasst und unterliegt den Regeln, die für bargeldlose Übertragungen von Zahlungsdienstleistern, privaten Endnutzern und gewerblichen Endnutzern gelten, die am Pilotbetrieb teilnehmen. Für die Online-Beta-Version des digitalen Euro gilt: Sie wird als Giralgeld erachtet und fällt somit unter die aktuelle Definition von „Geldbetrag“ im Sinne der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (einschließlich der einschlägigen Stufe-2-Rechtsakte). Sie ist weder eine Banknote und/oder eine Münze noch stellt sie ein direktes Konto bei der EZB oder einer anderen Zentralbank des Eurosystems dar. Auch wenn die Beta-Version die Funktionen des technischen Designs des späteren digitalen Euro so genau wie möglich nachbildet, wird es sich bei ihr nicht um einen digitalen Euro im Sinne des Verordnungsvorschlags über die Einführung eines digitalen Euro handeln.

  17. Für die Zulassung müssen die Zahlungsdienstleister zunächst Zulassungskriterien erfüllen. So ist gewährleistet, dass nur lizensierte Zahlungsdienstleister ausgewählt werden, die die technischen und operationellen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Danach werden die qualifizierten Zahlungsdienstleister einer gewichteten Evaluierung unterzogen. So wird sichergestellt, dass der Markt beim Pilotprojekt umfassend abgedeckt ist, beispielsweise in geografischer Hinsicht. Siehe EZB, Call for expression of interest – Participation of payment service providers in the digital euro pilot, 5. März 2026.

  18. Siehe Focus Session (virtual) – digital euro pilot.

  19. Siehe Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und Erklärung des Euro-Gipfels, 19. März 2026.

  20. Siehe die Seite zum Pilotprojekt zum digitalen Euro auf der EZB-Website.

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